Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Herabstufung eines Grades der Behinderung (GdB) von 60 auf 40 mit Wirkung ab dem 1. Dezember 2005 zu Recht erfolgt ist.
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