Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 3. März 2010 wird aufgehoben und der Rechtsstreit an das Sozialgericht Dessau-Roßlau zurückverwiesen.
Die Entscheidung über die Kosten bleibt dem Sozialgericht vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten noch darüber, ob die Klägerin einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung über den 31. August 2009 hinaus hat.
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