LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 21.06.2012
L 5 AS 67/09
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 27.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 26 AS 2855/07

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 21.06.2012 (L 5 AS 67/09) - DRsp Nr. 2014/3128

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.06.2012 - Aktenzeichen L 5 AS 67/09

DRsp Nr. 2014/3128

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Magdeburg vom 27. November 2008 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte für die Zeit vom 19. Juli 2007 bis zum 31. Januar 2008 die vom Kläger geltend gemachten Kosten der Unterkunft nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) übernehmen muss.

Der am ... 1963 geborene Kläger bewohnte im streitigen Zeitraum eine Wohnung, die im Eigentum seiner Mutter, Frau G. G., stand.

Er beantragte am 19. Juli 2007 bei dem Beklagten Leistungen nach dem SGB II. Im Leistungsantrag hatte er zunächst keine Angaben zum Vermieter seiner Wohnung gemacht. In Grünschrift trug ein Mitarbeiter des Beklagten den Namen und die Anschrift der Mutter sowie 343,20 EUR monatlich als Kaltmiete ein. Unterhalb des Leistungsantrags befindet sich ebenfalls in Grünschrift ein Vermerk: "Kein Mietvertrag, Mutter hat auf dem Grundstück mehrere Wohnungen, eine bewohnt Herr G ...