LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 21.02.2012
L 7 SB 20/11
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 14.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 SB 15/11

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 21.02.2012 (L 7 SB 20/11) - DRsp Nr. 2012/8694

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.02.2012 - Aktenzeichen L 7 SB 20/11

DRsp Nr. 2012/8694

Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 14. März 2011 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Beteiligten haben sich für beide Instanzen keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von 50.

Die am ... 1954 geborene Klägerin beantragte am 20. April 2010 beim Beklagten die Feststellung von Behinderungen nach dem Neunten Buch SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX) und begründete dies mit einem Diabetes mellitus Typ I. Der Beklagte zog einen Befundbericht der Internistin/Diabetologin Dr. K. vom 9. Juni 2010 bei, die angab: Bei der Klägerin sei erstmals Anfang März 2003 der Typ I Diabetes mellitus festgestellt worden, der eine sofortige Insulineinstellung erfordert habe. Zu Beginn habe der HbA1c-Wert 13,8 mmol/l betragen und liege seit der Insulineinstellung zwischen 5,2 bis 6,9 mmol/l. Begleiterkrankungen oder Folgeerkrankungen aus dieser Grunderkrankung seien nicht bekannt. Ab und zu träten leichte Hypoglykämien mit Gegenregulationen auf. Hypoglykämien, die Fremdhilfe erfordert hätten, seien dagegen noch nie aufgetreten.