LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 19.09.2012
L 6 U 107/07
Vorinstanzen:
SG Halle, - Vorinstanzaktenzeichen S 6 U 93/05

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 19.09.2012 (L 6 U 107/07) - DRsp Nr. 2013/5455

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.09.2012 - Aktenzeichen L 6 U 107/07

DRsp Nr. 2013/5455

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt Gerichtskosten in Höhe von 225,00 EUR.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten insbesondere darüber, ob der Tod des Ehemanns der Klägerin H.-U. J. - geboren am. 1947; verstorben am. 2004 - (nachfolgend: der Versicherte) Folge einer Berufskrankheit (BK) oder einer Erkrankung wie eine BK war.

Die Klägerin wandte sich am 2. April 2004 an die Wehrbereichsverwaltung Ost und begehrte die Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung bei dem Versicherten. Dieser hatte vom 1. November 1966 bis zum 26. April 1968 seinen Grundwehrdienst bei der NVA geleistet. Beim Versicherten sei Lymphdrüsenkrebs festgestellt worden. Er habe ein Gewächs am Ellenbogen gehabt und sich deshalb am 23. November 1999 erstmals bei seiner Hausärztin vorgestellt. Am 19. Januar 2000 sei er operiert worden. Im Juli 2003 seien Metastasen aufgetreten. Als ursächlich sei die Strahlenbelastung des Versicherten während seines Einsatzes als Funkorter an einer Radaranlage anzusehen.