Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 22. Februar 2007 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben sich auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin als Gruppenleiterin nach dem Prager-Eltern-Kind-Programm (PEKiP) als selbständig tätige Lehrerin gesetzlich rentenversicherungspflichtig ist.
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