Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines Bewilligungsbescheides über die Förderung einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) und die Rückforderung der gezahlten Fördermittel.
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