Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Anerkennung von Schädigungsfolgen als Folge einer rechtsstaatswidrig erlittenen Haft in der ehemaligen DDR sowie die Gewährung einer Beschädigtenrente.
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