LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 17.01.2012
L 4 KR 25/07
Vorinstanzen:
SG Halle, - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KR 214/04

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 17.01.2012 (L 4 KR 25/07) - DRsp Nr. 2012/19158

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.01.2012 - Aktenzeichen L 4 KR 25/07

DRsp Nr. 2012/19158

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf 70,13 EUR festgesetzt.

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Klägerin Leistungen auf der Basis eines vollstationären Behandlungstages abrechnen kann.

Die Klägerin ist Trägerin des Krankenhauses Georgius-Agricola-Klinikum (im Folgenden: Krankenhaus) in Z., das in den Krankenhausplan des Landes Sachsen-Anhalt aufgenommen ist. Der am ... 1954 geborene bei der Beklagten krankenversicherte H.-J. M. (im Folgenden: Versicherter) wurde am 28. Dezember 2002 als Notfall in die Klinik. der Klägerin gebracht. Der Notarzt diagnostizierte eine akute CVD (laut Gutachten: "cerebrovaskuläre Durchblutungsstörung"), eine Parese rechts sowie Nikotinabusus. Beim Eintreffen sei der Versicherte ansprechbar gewesen, habe aber eine verwaschene Sprache, eine Kraftminderung im rechten Arm und eine Vaszialisparese rechts gezeigt. Er sei orientiert gewesen und habe unauffällige Pupillen gehabt. Diese Symptomatik habe mit zunehmender Tendenz seit ca. 13 Uhr bestanden. Der Versicherte habe sich etwa eine Woche zuvor an einer Treppe gestoßen.