Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 22. Oktober 2007 und der Bescheid der Beklagten vom 2. Mai 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 2. Dezember 2005 werden aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Insolvenzgeld in gesetzlicher Höhe für die letzten drei Monate ihres Arbeitsverhältnisses bei der C GmbH, L ..., zu gewähren.
Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über den Anspruch der Klägerin auf Insolvenzgeld.
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