Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Umstritten sind ein Grad der Behinderung (GdB) von 60 und die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "G" (Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr).
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