LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 15.02.2012
L 6 U 98/08
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 20.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 15 U 48/05

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 15.02.2012 (L 6 U 98/08) - DRsp Nr. 2012/8683

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.02.2012 - Aktenzeichen L 6 U 98/08

DRsp Nr. 2012/8683

Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 20. August 2008 und der Bescheid der Beklagten vom 14. Oktober 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16. März 2005 werden aufgehoben.

Die Beklagte hat dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten für beide Rechtszüge und das Vorverfahren zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Rente des Klägers wegen einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse künftig nach einer niedrigeren Minderung der Erwerbsfähigkeit zu zahlen ist.

Bei dem im J. 1936 geborenen Kläger wurde erstmals unter dem 16. Juli 1990 durch die Fachärztin für Innere Krankheiten S. der Verdacht auf eine Bronchialkrebserkrankung des rechten Lungenunterlappens als Berufskrankheit nach Nr. 92 der Berufskrankheitenliste der DDR gemeldet. Zuvor hatte der Kläger sich im Juni 1990 einer Pneumonektomie des rechten Lungenunterlappens unterzogen.