LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 15.02.2012
L 6 U 90/09
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 8 U 193/07

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 15.02.2012 (L 6 U 90/09) - DRsp Nr. 2012/9206

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.02.2012 - Aktenzeichen L 6 U 90/09

DRsp Nr. 2012/9206

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Anerkennung eines Unfallereignisses vom 3. Januar 2007 als Arbeitsunfall umstritten.

Der Kläger ist 1964 geboren und lebte zunächst als b. Staatsbürger in B ... Seit 1998 befindet er sich in M. (eventuell mit kurzen Unterbrechungen). Zunächst diente sein Aufenthalt dem Erwerb der deutschen Sprache, von 2000 bis 2004 war er Promotionsstudent und seit spätestens 2005 bis zum Unfallzeitpunkt Mitarbeiter der O.-v.G.-Universität M ... Seit Oktober 2002 ist der Kläger geschieden; seine Ehefrau und zwei Kinder blieben - wie vorher auch - in S./B ... Das dortige Haus gehört dem Kläger und seiner ehemaligen Frau gemeinsam. Nach einer Erklärung von dieser haben beide ihre Beziehung bis Mitte 2007 weiter so gepflegt wie zu Zeiten der Ehe. Der Kläger selbst hat angegeben, er pflege eine enge Verbindung mit den in der Ehe geborenen Kindern und unterstütze sie auch finanziell durch monatliche Geldbeträge. Im Juli 2008 hat der Kläger erneut geheiratet; seine Ehefrau lebt in M ...