LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 15.02.2012
L 6 U 12/08
Vorinstanzen:
SG Stendal, - Vorinstanzaktenzeichen S 6 U 23/05

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 15.02.2012 (L 6 U 12/08) - DRsp Nr. 2012/11041

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.02.2012 - Aktenzeichen L 6 U 12/08

DRsp Nr. 2012/11041

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Anerkennung weiterer Unfallfolgen und Zahlung einer Verletztenrente.

Die damals 53-jährige Klägerin erlitt am 13. Juni 2003 einen von der Beklagten anerkannten Arbeitsunfall, als sie auf dem Weg nach Hause in ihrem Kraftfahrzeug verunglückte.

Nach der Unfallanzeige der Berufsbildenden Schulen II des Landkreises S. vom 17. Juni 2003 erfolgte der Unfall etwa gegen 14.00 Uhr, als der Fahrer eines LKW nach links abbiegen wollte und dabei der Klägerin die Vorfahrt nahm.