LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 14.03.2012
L 6 U 7/11
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 8 U 73/08

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 14.03.2012 (L 6 U 7/11) - DRsp Nr. 2012/10358

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.03.2012 - Aktenzeichen L 6 U 7/11

DRsp Nr. 2012/10358

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Ereignis einen Arbeitsunfall darstellt.

Die damals 45jährige Klägerin begab sich am 6. November 2006 in die Behandlung des Durchgangsarztes G. und gab dort an, sie habe am 23. Oktober 2006 in ihrer Tätigkeit als Krankenschwester mit einer Kollegin einen Patienten aus dem Bett hochziehen wollen. Der Patient habe sich aber am Bettgitter festgehalten. Sie leide jetzt unter Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die in das linke Bein ausstrahlten. Sie habe nach dem Vorfall zunächst weiter gearbeitet. Der Arzt erhob die Befunde einer steil gestellten Lendenwirbelsäule, eines Druckschmerzes am Übergang von der Lendenwirbelsäule zum Kreuzbein, einer Bewegungseinschränkung in allen Ebenen, einer angedeuteten Gefühlsverminderung im linken Bein und seitengleicher Eigenreflexe. Die Röntgenaufnahme der Lendenwirbelsäule in zwei Ebenen ergab einen steil gestellten Übergang von der Lenden- zur Brustwirbelsäule und eine geringe Seitabweichung nach links. Die Diagnose lautete auf ausstrahlenden Lendenwirbelsäulenschmerz (Lumboischialgie) mit Blockierung.