LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 07.07.2011
L 6 U 70/08
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau ? Urteil - S 3 U 83/06 ? 21.05.2008,

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 07.07.2011 (L 6 U 70/08) - DRsp Nr. 2011/16227

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 07.07.2011 - Aktenzeichen L 6 U 70/08

DRsp Nr. 2011/16227

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Anerkennung von Gesundheitsschäden des rechten Knies als zusätzliche Folgen des Arbeitsunfalls vom 6. Dezember 2004 und die Gewährung einer Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 vom Hundert (v.H.).

Der 1979 geborene und als Wachmann tätige Kläger verdrehte sich bei der Ausübung versicherter Tätigkeit am 6. Dezember 2004 gegen 15.15 Uhr das rechte Knie. Er suchte noch am selben Tag gegen 18.18 Uhr den Durchgangsarzt des Klinikums S. Privatdozent (PD) Dr. T. auf, der in seinem Bericht vermerkte, der Kläger habe weiter gearbeitet und bei zunehmenden Beschwerden das Klinikum aufgesucht. Äußere Verletzungen, Schwellung und Rötung seien keine sichtbar. Das Knie sei schmerzhaft palpabel (tastbar), die Beugung im Kniegelenk schmerzhaft eingeschränkt. Durchblutung, Motorik und Sensibilität seien ohne Befund. Er diagnostizierte ein Kniedistorsionstrauma rechts. Der Kläger war in der Folgezeit vom 6. bis 19. Dezember 2004 mit der Diagnose S 83.6 der ICD-10 (Verstauchung und Zerrung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Knies) arbeitsunfähig erkrankt und bezog für diesen Zeitraum Verletztengeld.