Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss der Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vom 2. Dezember 2008 wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der der Beschwerdegegnerin in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Aufwendungen zu tragen.
Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch die Beschwerdegegnerin im Vergabenachprüfungsverfahren wird für notwendig erklärt.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 122.800 EUR festgesetzt.
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