LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 28.03.2012
L 2 AS 24/12 B
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 24.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 21 AS 5845/10

LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 28.03.2012 (L 2 AS 24/12 B) - DRsp Nr. 2012/8691

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.03.2012 - Aktenzeichen L 2 AS 24/12 B

DRsp Nr. 2012/8691

Der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 24. November 2011 wird aufgehoben und dem Kläger für das erstinstanzliche Klageverfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung von Rechtsanwalt Sch. bewilligt.

Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Gründe:

I. Der Kläger wendet sich gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein bei dem Sozialgericht Halle unter dem Aktenzeichen S 21 AS 5845/10 anhängiges Klageverfahren. In der Sache wendet sich der Kläger gegen eine Aufhebungs- und Erstattungsforderung des Beklagten.