Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Halle vom 9. März 2010 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I. Die Klägerin begehrt die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Halle (
Die Beteiligten streiten über die Höhe der von der Beklagten zur erstattenden Aufwendungen für die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im sog. "isolierten Vorverfahren".
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|