LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 27.04.2011
L 2 AL 23/11 B ER
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 14 AL 378/10

LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 27.04.2011 (L 2 AL 23/11 B ER) - DRsp Nr. 2011/11142

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.04.2011 - Aktenzeichen L 2 AL 23/11 B ER

DRsp Nr. 2011/11142

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Gründe:

I. Der Antragsteller begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes von der Antragsgegnerin die Meldung von Anrechnungszeiten an die Beigeladene, um die Voraussetzungen für eine Rente wegen Arbeitslosigkeit zu erfüllen.