LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 26.04.2012
L 4 P 1/10 B
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 06.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 P 79/05

LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 26.04.2012 (L 4 P 1/10 B) - DRsp Nr. 2012/10359

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.04.2012 - Aktenzeichen L 4 P 1/10 B

DRsp Nr. 2012/10359

Auf die Anschlussbeschwerde des Beschwerdegegners wird das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 6. November 2009 abgeändert und der Streitwert auf 450.754,56 EUR festgesetzt.

Im Übrigen werden Beschwerde und Anschlussbeschwerde zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die Streitwertfestsetzung in einem Verfahren auf Zustimmung zu einem Pflegesatzanteil in einer Pflegeeinrichtung.