LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 25.04.2012
L 5 AS 316/09 NZB
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 29.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 AS 102/07

LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 25.04.2012 (L 5 AS 316/09 NZB) - DRsp Nr. 2012/10080

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.04.2012 - Aktenzeichen L 5 AS 316/09 NZB

DRsp Nr. 2012/10080

Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 29. Juli 2009 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten für das Beschwerdeverfahren zu erstatten.

Gründe:

I. Der Beklagte und Beschwerdeführer begehrt die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Sozialgerichts Magdeburg (SG) und die Durchführung des Berufungsverfahrens.

Zwischen den Beteiligten waren die Höhe der Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) sowie die Übernahme einer Forderung des Vermieters aus einer Betriebskostenabrechung im Rahmen der Leistungsgewährung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) streitig.