Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I. Der Antragsteller begehrt im einstweiligen Rechtschutzverfahren höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für die Zeit ab dem 1. August 2010.
Der Antragsgegner ist seit dem 1. Januar 2011 als Rechtsnachfolger der Arbeitsgemeinschaft SGB II S ... (Arge) der für die Erbringung von Grundsicherungsleistungen für den Antragsteller zuständige Leistungsträger.
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