LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 22.03.2012
L 2 AL 8/12 B
Vorinstanzen:
SG Halle, - Vorinstanzaktenzeichen S 10 AL 163/11

LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 22.03.2012 (L 2 AL 8/12 B) - DRsp Nr. 2012/19165

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.03.2012 - Aktenzeichen L 2 AL 8/12 B

DRsp Nr. 2012/19165

Die Beschwerde wird zurückgewiesen und die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für dieses Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Gründe:

I. Der Kläger wendet sich gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein beim Sozialgericht Halle (SG) unter dem Aktenzeichen S 10 AS 163/11 anhängiges Klageverfahren. In der Sache wendet sich der Kläger gegen ein von der Beklagten eingeholtes Gutachten.