Der Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 2. Februar 2010 wird zurückgewiesen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I. Die Antragstellerin wendet sich gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein mittlerweile beendetes vor dem Sozialgericht Halle (
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