LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 19.05.2011
L 2 AS 175/11 B ER
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 05.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 19 AS 1469/11

LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 19.05.2011 (L 2 AS 175/11 B ER) - DRsp Nr. 2011/11154

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.05.2011 - Aktenzeichen L 2 AS 175/11 B ER

DRsp Nr. 2011/11154

Der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 5. Mai 2011 wird aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Antragsgegner wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Gründe:

Der Antragsgegner und Beschwerdeführer wendet sich gegen die vom Sozialgericht Halle (SG) ausgesprochene Verpflichtung, den Antragstellern und Beschwerdegegnern zu 1. und 2. vorläufig unter dem Vorbehalt einer Rückforderung einen Betrag in Höhe von 3.337,15 EUR zur Begleichung ihrer Mietschulden für die Wohnung in der St ...straße, ... L. E. zu gewähren.