Der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 5. Mai 2011 wird aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Antragsgegner wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Antragsgegner und Beschwerdeführer wendet sich gegen die vom Sozialgericht Halle (
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