Der Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau wird abgeändert.
Den Klägern wird im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe zur Wahrnehmung ihrer Interessen im erstinstanzlichen Klageverfahren Rechtsanwältin G. ab 24. März 2010 beigeordnet.
Die Beiordnung des Rechtsanwalts Sch. wird aufgehoben.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.
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