LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 17.06.2013
L 6 U 60/09
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, - Vorinstanzaktenzeichen S 3 U 79/08

LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 17.06.2013 (L 6 U 60/09) - DRsp Nr. 2013/16442

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.06.2013 - Aktenzeichen L 6 U 60/09

DRsp Nr. 2013/16442

Die vom Kläger verauslagten Kosten werden in Höhe von 626,48 EUR auf die Landeskasse übernommen.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Gründe:

I. Der Kläger begehrt die Übernahme der von ihm gemäß § 109 Sozialgerichtsgesetz (SGG) verauslagten Kosten.

Die Beteiligten hatten darüber gestritten, ob ein Arbeitsunfall auch eine Ruptur der rechten Supraspinatussehne des Klägers umfasst und ihm deshalb Verletztenrente zu gewähren ist. Nachdem dies von der Beklagten mit Bescheid vom 5. Juni 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25. September 2008 abgelehnt worden war, hatte das Sozialgericht (SG) Dessau-Roßlau die dagegen erhobene Klage mit Urteil vom 22. Juli 2009 abgewiesen. Grundlage hierfür war insbesondere das vom SG eingeholte Gutachten des Chirurgen/Unfallchirurgen Dr. S ... Im Berufungsverfahren war der Chirurg/Unfallchirurg Dr. L. mit der Erstellung des Gutachtens vom 2. Juni 2011 beauftragt worden, der sich im Ergebnis der Einschätzung Dr. S. angeschlossen hatte.