Der Klägerin zu 1. wird für das erstinstanzliche Klageverfahren (S
Kosten sind nicht zu erstatten.
I. Die Klägerin zu 1. und nunmehr alleinige Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Klageverfahren bei dem Sozialgericht Magdeburg (
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