Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I. Der Kläger und Beschwerdeführer wendet sich mit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein von ihm betriebenes Klageverfahren beim Sozialgericht Dessau-Roßlau (
Der Kläger stellte nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland am 30. Januar 2008 unter Angabe der Personalien "B. K., geboren an 1977 in K. T., S. L." einen Asylantrag und erklärte, er sei Staatsangehöriger der Republik S. L ... Das Asylverfahren endete im Jahr 1999 zunächst mit der rechtskräftigen Feststellung von Abschiebungshindernissen nach §
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