Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 25. April 2012 wird als unzulässig verworfen.
Der Antragsgegner hat den Antragstellern auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
Den Antragstellern wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung von Rechtsanwalt T ...aus B -W. bewilligt.
I. Der Antragsgegner und Beschwerdeführer wendet sich gegen einen Beschluss des Sozialgerichtsgerichts Dessau-Roßlau (
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