Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
I. Die Beklagte begehrt die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Sozialgerichtes Magdeburg (
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