LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 08.07.2011
L 4 P 44/10 B ER
Fundstellen:
NZS 2011, 944
Vorinstanzen:
SG Halle/Saale ? Beschluss - S 21 P 81/10 ER ? 13.10.2010,

LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 08.07.2011 (L 4 P 44/10 B ER) - DRsp Nr. 2011/16209

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.07.2011 - Aktenzeichen L 4 P 44/10 B ER

DRsp Nr. 2011/16209

Die Beschwerde gegen den Beschluss des SG Halle vom 13. Oktober 2010 wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegner haben auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Gründe:

I. Die Antragsgegner wenden sich mit der Beschwerde gegen die einstweilige Anordnung des SG Halle, mit der ihnen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens die Veröffentlichung der Ergebnisse der Qualitätsprüfung (Transparenzbericht) vom 7. Juli 2010 betreffend den von der Antragstellerin betriebenen ambulanten Pflegedienst untersagt wird.