LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 08.03.2012
L 5 AS 531/11 B
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, - Vorinstanzaktenzeichen 4 AS 2754/10

LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 08.03.2012 (L 5 AS 531/11 B) - DRsp Nr. 2012/7782

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.03.2012 - Aktenzeichen L 5 AS 531/11 B

DRsp Nr. 2012/7782

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Gründe:

I. Der Kläger wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines erstinstanzlichen Klageverfahrens ablehnende Entscheidung des Sozialgerichts Dessau-Roßlau. In der Sache begehrt er zumindest die Verurteilung des Beklagten, ermessensfehlerfrei über die Gewährung von Eingliederungsleistungen nach §§ 16b, 16c des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches - Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende (SGB II) zu entscheiden.