LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 07.06.2011
L 1 R 246/08
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau ? Beschluss - S 12 R 598/07 ? 23.06.2008,

LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 07.06.2011 (L 1 R 246/08) - DRsp Nr. 2011/16181

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.06.2011 - Aktenzeichen L 1 R 246/08

DRsp Nr. 2011/16181

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des SG Dessau-Roßlau vom 23. Juni 2008 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe:

I. Die Klägerin streitet mit der Beklagten über die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.

Die 1973 geborene Klägerin durchlief eine Ausbildung zur Handelsfachpackerin und arbeitete, unterbrochen durch Zeiten der beruflichen Fortbildung und Arbeitslosigkeit, als Verkäuferin und Kassiererin. Am 20. April 2007 beantragte sie bei der Beklagten die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung. Sie gab an, dass sie wegen einer Operation am Kopf 1998 (Entfernung einer Zyste am Gehirn), Kopfschmerzen, Kreislaufproblemen (zu niedriger Blutdruck), Schwindel und Schmerzen des linken Armes beim Heben keine Arbeiten mehr verrichten könne. Die Beklagte beauftragte Dr. J., Facharzt f. Psychiatrie und Psychotherapie, mit der Erstellung eines Gutachtens auf seinem Fachgebiet. In seinem Gutachten vom 16. Mai 2007 kam der Gutachter u. Zugrundelegung der Diagnose

leichte depressive Episode