Das Ablehnungsgesuch des Klägers gegen den Vorsitzenden der 16. Kammer des Sozialgerichts Magdeburg, Richter am Sozialgericht R., wird zurückgewiesen.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Ablehnungsverfahren wird als unzulässig verworfen.
I. Gegenstand des Verfahrens ist die Ablehnung des Vorsitzenden der 16. Kammer des Sozialgerichts (
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