LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 05.05.2011
L 8 SO 9/11 B ER
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 01.04.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 SO 29/11 ER

LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 05.05.2011 (L 8 SO 9/11 B ER) - DRsp Nr. 2011/11147

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.05.2011 - Aktenzeichen L 8 SO 9/11 B ER

DRsp Nr. 2011/11147

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 1. April 2011 wird zurückgewiesen.

Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Gründe:

I. Die Antragstellerin (Ast.) begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes von dem Antragsgegner (Ag.) die Gewährung eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets für die Sicherstellung ihrer Pflege in der eigenen Wohnung.