I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
IV. Der Streitwert wird auf 2.500.000,00 EUR festgesetzt.
Die Klägerin, eine Kassenärztliche Vereinigung (KÄV), wendet sich gegen ein Rundschreiben des Bundesversicherungsamtes (BVA - seit 01.01.2020: Bundesamt für Soziale Sicherheit) der Beklagten.
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