Auf die Berufung der Klägerin zu 1) wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 22.09.2010 aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers zu 2) wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 08.02.2012 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Berufungsverfahren - an das Sozialgericht Dortmund zurückverwiesen.
Streitig ist, ob die Beklagte Zahlungen i.H.v. insgesamt 106.071,59 Euro, die aufgrund eines Schuldanerkenntnisses erfolgt sind, zurückzuzahlen hat.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|