LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 27.02.2012
L 20 AY 48/08
Vorinstanzen:
SG Aachen, vom 27.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 19 AY 13/07

LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 27.02.2012 (L 20 AY 48/08) - DRsp Nr. 2012/20613

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.02.2012 - Aktenzeichen L 20 AY 48/08

DRsp Nr. 2012/20613

Tenor

Auf die Berufung der Kläger zu 2 bis 4 sowie der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 27.05.2008 geändert. Der Beigeladene wird verurteilt, den Klägern zu 1 bis 4 für den Monat August 2007 Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch unter Anrechnung der den Klägern für diesen Monat von der Beklagten bereits gewährten Leistungen zu gewähren. Die Berufung der Kläger zu 2 bis 4 wird im Übrigen zurückgewiesen und die Klage im Übrigen abgewiesen. Der Beigeladene trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger für beide Rechtszüge. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten noch, ob die Kläger im Monat August 2007 anstelle so genannter Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von der Beklagten so genannte Analogleistungen gemäß § 2 AsylbLG oder von dem Beigeladenen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) beanspruchen können.