Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 3.9.2009 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Höhe der Regelaltersrente.
Der 1943 in D geborene Kläger ist von Beruf Diplom-Ingenieur für angewandte Physik und verbrachte sein Erwerbsleben zunächst in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), wo er zuletzt bis zum 15.2.1978 sowie erneut vom 1.4.-31.12.1980 und vom 1.1.-27.2.1982 versicherungspflichtig beschäftigt war. Ab dem 16.2.1978 befand er sich wiederholt in Haft, aus der er am 16.9.1982 in die Bundesrepublik Deutschland (BRD) entlassen wurde, wo er seither lebt. Der Kläger ist Inhaber des Ausweises C für Vertriebene und Flüchtlinge. Die Zeit vom 16.2.1978 bis zum 16.9.1982 ist als Verfolgungszeit nach dem Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgungen im Beitrittsgebiet -
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|