Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 25.11.2008 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung, streitig ist die Erfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.
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