Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 23.10.2009 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ab welchem Zeitpunkt die Klägerin als X von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien ist.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|