LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 24.06.2010
L 7 AS 57/09
Vorinstanzen:
SG Köln, vom 14.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 AS 107/07

LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 24.06.2010 (L 7 AS 57/09) - DRsp Nr. 2011/3371

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.06.2010 - Aktenzeichen L 7 AS 57/09

DRsp Nr. 2011/3371

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 14.04.2009 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Höhe der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom 01.05.2007 bis 31.10.2007. Der Kläger wendet sich gegen die Anrechnung seiner gesetzlichen Unfallrente. Zudem ist er der Auffassung, dass auch die Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) Streitgegenstand sei.