Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 19.10.2012 wird zurückgewiesen. Der Klägerin werden Verschuldenskosten in Höhe von 225,- EUR auferlegt. Im Übrigen sind außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die (ungekürzte) Auszahlung einer Witwenrente neben der Rente aus eigener Versicherung.
Die am 00.00.1934 geborene Klägerin siedelte am 22.07.1996 aus Kasachstan in das Bundesgebiet über. Sie ist als Spätaussiedlerin im Sinne des §
Am 21.08.1996 beantragte die Klägerin bei der Landesversicherungsanstalt (LVA) Württemberg sowohl eine Witwenrente aus der Versicherung ihres 1988 in Kasachstan verstorbenen Ehegatten als auch eine Altersrente aus eigener Versicherung.
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