Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 25.10.2010 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Höhe der dem Kläger von der Beklagten auf der Grundlage des § 44 Sozialgesetzbuch Zehnten Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) zu gewährenden Nachzahlungen von Leistungen nach dem
Der 1982 geborene, ledige Kläger besitzt die serbische Staatsangehörigkeit. Er lebt mit seinen Eltern sowie seiner Schwester in einer Wohnung, für die die Beklagte eine Nutzungsentschädigung verlangt. Der (erwerbsfähige) Kläger ist zwischenzeitlich im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gemäß §
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