LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 22.03.2010
L 19 AS 12/09
Vorinstanzen:
SG Köln, vom 17.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 29 AS 218/08

LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 22.03.2010 (L 19 AS 12/09) - DRsp Nr. 2010/13219

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.03.2010 - Aktenzeichen L 19 AS 12/09

DRsp Nr. 2010/13219

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 17.02.2010 geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Der Kläger begehrt einen Zuschuss zu seinen Beiträgen zur Rentenversicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) nach § 26 Abs. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitssuchende - (SGB II).

Der am 00.00.1953 geborene Kläger bezieht, in Bedarfsgemeinschaft mit Ehefrau und einem gemeinsamen Kind lebend, seit dem 01.10.2007 Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II.

Der Kläger ist als Schriftsteller tätig und erzielt Einkünfte u. a. aus selbständiger publizistischer Tätigkeit.

Bis zum 30.09.2007 war der Kläger aufgrund seiner publizistischen Tätigkeit nach dem KSVG gesetzlich renten-, kranken- und pflegeversichert.