Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 27.05.2009 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revison wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt von der beklagten Krankenkasse die Übernahme der Kosten für die Durchführung einer Brustverkleinerung (Mammareduktionsplastik - MRP).
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