Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 07.02.2012 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob der Kläger in der Zeit vom 28.12.1995 bis 31.08.2006 sozialversicherungspflichtig war.
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