Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 22.11.2010 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute.
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